Autor: Marci |
Guten Morgen, meine Frau möchte sich im neuen Jahr die Krampfadern sowie Besenreiser operativ entfernen lassen. Ab wann kann sie wieder arbeiten? Sie übt einen Bürojob aus (sitzen und laufen im wechsel)! Fällt dies für die KV unter Schönheits-OP oder nicht? Dank für Ihre Hilfe. MfG Marci |
Dr. Uwe Schwichtenberg Experte Beiträge:264 | 2008-11-04 |
Sehr geehrter Marci
Je nach Zahl und Größe der betroffenen Krampfadern und auch in Abhängigkeit von der OP-Technik können die OP-Wunden unterschiedlich schmerzhaft sein. Das Schmerzempfinden ist auch von Patient zu Patient unterschiedlich. Ich hatte schon Patienten, die am Folgetag nach einer Krampfaderoperation wieder gearbeitet haben und andere sahen sich auch nach 14 Tagen noch nicht dazu in der Lage. Dazwischen liegt m.E. die "gesunde Mitte". Letztendlich kann das für den Einzelfall aber nur der zuständige Operateur beantworten. Funktionell bedeutsame Krampfadern sind eine Kassenleistung. Besenreiser sind definitionsgemäß ein ästhetisches Phänomen und nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln.
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