Autor: Gundi 0195 |
Beachten Sie bitte die oben genannten Hinweise! In welchem Fall zahlt die Krankenkasse? |
Dr. Uwe Schwichtenberg Experte Beiträge:264 | 2019-08-20 |
Sehr geehrte Fragestellerin Krankenkassen sind für Gesundheitsprobleme zuständig, die eine "krankheitswertige Störung" darstellen. Krampfadern, die eine funktionelle Bedeutung haben und letztendlich zu einem offenen Bein führen können sind ohne Frage zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln. Besenreiser sind funktionell nicht relevant, sie stellen lediglich einen optisch störenden Befund dar und müssen daher bei Behandlungswunsch zu eigenen Lasten therapiert werden. Ihr Dr. Uwe Schwichtenberg |
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