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Welche Krampfadern sind für eine Verödungstherapie geeignet?

Nicht jede Krampfader bzw. jeder Patient ist gleichermaßen für eine Sklerosierung geeignet. Im Allgemeinen sind Besenreiser und netzartige (retikuläre) Varizen die idealen Krampfadern für eine Verödungstherapie. Sie sind einer Operation nicht zugänglich und auch der Laser hat noch nicht endgültig überzeugen können. Auch bei einer Seitenastvarikosis wird oft eine Verödungsbehandlung durchgeführt. Bei Stamm- und Verbindungsvenen gilt jedoch, dass mit zunehmendem Durchmesser des Gefässes höhere Konzentrationen des Verödungsmittels gewählt werden müssen und somit die Risiken steigen. Das Veröden einer Stammvarikosis bis zur Leiste wird nur in einigen Zentren durchgeführt und es ist umstritten, ob das Veröden hierbei einen wesentlichen Vorteil gegenüber der Operation bietet. Eine weitere Einschränkung in der Auswahl geeigneter Krampfadern besteht an einigen Körperstellen, an denen nur in Ausnahmefällen verödet werden sollte. Dies betrifft die Region hinter dem Innenknöchel und die Kniekehle, wo es aufgrund der Nachbarschaft zu arteriellen Stromgebieten zu gefährlichen Blutungen kommen kann.

Selbst wenn die Krampfader technisch mit der Sklerosierungsbehandlung gut zu therapieren wäre, gibt es noch einige weitere Faktoren, die vor Beginn zu klären sind. Bei einer bereits bekannten Allergie gegenüber Verödungsmitteln ist von einer entsprechenden Behandlung abzusehen. Bei frischen entzündlichen Veränderungen (Thrombophlebitis) darf eine Verödungsbehandlung ebenfalls nicht durchgeführt werden. Nach der Sklerosierung muss der Patient aufstehen und mit gewickelten Beinen umhergehen. Für bettlägerige oder stark gehbehinderte Patienten steht diese Therapieform daher nicht zur Verfügung. Ausgeprägte Beinschwellungen (Ödeme) stehen einer Verödung ebenfalls im Wege, da diese zum einen die exakte Lokalisation der zu behandelnden Vene verhindern und zum anderen einer effektiven Kompression in der Nachbehandlungsphase entgegenstehen. Bei der fortgeschrittenen arteriellen Verschlusskrankheit (Schaufensterkrankheit) darf nicht gewickelt und daher auch nicht verödet werden. Das Alter eines Menschen ist für sich alleine kein einschränkender Faktor. Die ersten drei Monate und die letzten 6 Wochen einer Schwangerschaft werden generell als nicht geeignet für eine Verödungsbehandlung angesehen. Außerdem ist bei den typischen Schwangerschaftskrampfadern zu bedenken, dass sich diese häufig auch ohne besondere Therapie nach der Entbindung wieder zurückbilden.

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letzte Aktualisierung dieser Seite am: 12.01.2022
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